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77 betrvg Dieser Paragraph regelt die Durchführung, Geltendmachung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen, die von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam beschlossen werden. Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend und können nur mit Zustimmung des Betriebsrats verzichtet werden..
vb777 top Dieser Paragraph regelt die Durchführung und Wirkung von Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Er enthält auch Bestimmungen über die Geltendmachung, Kündigung und Überwachung von Betriebsvereinbarungen.
aog777 dev entertainment Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen - Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Alle Paragrafen verständlich kommentiert - für Ihre BR-Arbeit!