Zusatzversorgungsrechner - Häufig gestellte Fragen - hamburg.de
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Im Gegensatz zu „normalen“ Rechnungen müssen sog. Kleinbetragsrechnungen geringere Anforderungen erfüllen. Aber Vorsicht: Die Erleichterungen gelten nicht immer. Bei Kleinbetragsrechnungen (Bruttobetrag ≤ 250 EUR; bis 31.12.2016: 150 EUR) sind die folgenden Angaben ausreichend: ...789club 789club88 org
Aufgrund des Gesetzes zur Änderung ruhegeldrechtlicher Vorschriften v. 14.7.1999 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17 v. 21.7.1999 S. 148) haben die Angestellten und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem 1.8.1999 einen Beitrag zu den Versorgungsausgaben zu leisten (§ 1a des Ersten Ruhegeldgesetzes - 1. RGG - bzw. § 2a des Zweiten Ruhegeldgesetzes - 2. RGG -). Der ...