rg betrag Der Zusatzversorgungsrechner des Zentrums für Personaldienste (ZPD) berücksichtigt die zurzeit geltenden Rechtsvorschriften. Das Programm berechnet für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg die ruhegeldfähige Beschäftigungszeit, die ruhegeldfähigen Bezüge und das Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz. Für Beschäftigte, die vor dem 01.04.1995 eingestellt ....
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Gehaltsrechner, Zusatzversorgung der Stadt Hamburg
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Aufgrund des Gesetzes zur Änderung ruhegeldrechtlicher Vorschriften v. 14.7.1999 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17 v. 21.7.1999 S. 148) haben die Angestellten und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem 1.8.1999 einen Beitrag zu den Versorgungsausgaben zu leisten (§ 1a des Ersten Ruhegeldgesetzes - 1. RGG - bzw. § 2a des Zweiten Ruhegeldgesetzes - 2. RGG -). Der ...